Kürzungspläne der NRW-Landesregierung gefährden Arbeitslosenzentren und unabhängige Sozialberatung
(Erstellt am 06.02.2020)
Erwerbslosenverein Tacheles kündigt Protest an. Statt die Landesfinanzierung der Arbeitslosenzentren einzustellen, müssen Beratungsstrukturen ausgebaut werden, weil Jobcenter zu oft rechtswidrig entscheiden.
Bisher gibt es rund 150 Beratungsstellen und Arbeitslosenzentren in NRW. Die vom Land Nordrhein-Westfahlen und der Europäischen Union geförderten Beratungsstellen für Erwerbslose, sollen sich nach den Plänen von Arbeitsminister Laumann spezialisieren und prekär Beschäftigte in ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen unterstützen. Gleichzeitig ist geplant, die Landesmittel für die Arbeitslosenzentren komplett zu streichen.
„Ziel des Manövers ist die Zerschlagung von behördenunabhängigen Erwerbslosen- und Beratungsstrukturen,“ erklärt Harald Thomé, Vorsitzender des Erwerbslosenvereins Tacheles aus Wuppertal. „Erwerbslose brauchen aber Anlaufstellen, wo sie sich aufgehoben fühlen, gesellschaftliche Isolation durchbrechen können und wo ihre Rechte gegenüber den Behörden verteidigt werden.“
Nicht zulasten etablierter Beratungsstrukturen entscheiden
Grundsätzlich begrüßt der Erwerbslosenverein, dass Minister Laumann die Rechte von prekär Beschäftigten stärken will. Das darf aber nicht zulasten der Arbeitslosenzentren und etablierten Beratungsstrukturen gehen, die sich schon jetzt um sozialrechtliche Ansprüche und die Existenzsicherung genau dieser prekär Beschäftigten kümmern. Um ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse auf betrieblicher Ebene zu bekämpfen, bedarf es anderer Maßnahmen, etwa zur Stärkung der gewerkschaftlichen Vertretung in solchen Betrieben und zur besseren sozialen Absicherung der betroffenen Arbeitnehmer*innen, damit sie nicht in die Fänge ausbeuterischer Unternehmen getrieben werden. Letzteres würde durch die Kürzungspläne der Landesregierung konterkariert.
Widersprüche und Klagen gegen Hartz IV-Entscheidungen oft erfolgreich
Wie wichtig der Erhalt der unabhängigen Beratungsstrukturen zur Stärkung sozialer Rechte ist, macht die gerade veröffentlichte Widerspruchs- und Klagestatistik der Bundesagentur für Arbeit des Jahres 2019 für die Grundsicherung für Arbeitsuchende deutlich. Danach wurde über einem Drittel aller Widersprüche ganz oder teilweise abgeholfen (34 %) und knapp 40 Prozent der Klagen gegen Hartz-IV-Entscheidungen wurde teilweise oder völlig stattgegeben.
„Eine solche Erfolgsquote bei Widersprüchen und Klagen macht deutlich, dass die Jobcenter fehlerhaft arbeiten und in hohem Maße rechtswidrig handeln,“ so Harald Thomé von Tacheles e.V. „Deshalb ist eine uneingeschränkte Fortführung der behördenunabhängigen Beratungsstruktur unbedingt notwendig!“ Bei der Kürzung der Mittel geht es mit Nichten, wie vom NRW-Arbeitsminister behauptet, um den Abbau von „Doppelstrukturen“, sondern um den Angriff auf wirksame niedrigschwellige Unterstützungsangebote. Einem solchen Einschnitt wird Tacheles e.V. nicht tatenlos zusehen und kündigt Protest gegen das Vorhaben der Landesregierung an. Hierzu wird der Verein sich mit den betroffenen Einrichtungen kurzschließen.
Quelle: (Tacheles e.V.)