Lenk- und Ruhezeiten nach Verordnung (EG) 561/2006
Der Werkstatt-Treff Mecklenheide e.V. (WTM) betreibt einen Fuhrpark. Dazu zählen zwei 7,5 t
und einige kleine Transporter. Die Fahrzeuge sind täglich im Einsatz und dabei gilt es,
die vielen gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Natürlich müssen die Fahrzeuge selbst immer
in einwandfreiem Zustand sein. Von den Fahrerinnen und Fahrern sind die Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten.
Da der WTM fast ausschließlich in der Stadt Hannover unterwegs ist, fällt es den Menschen am
Steuer nicht schwer im gesetzlichen Rahmen zu bleiben. Dennoch muss jeder die Vorschriften kennen.
Die Lenk- und Ruhezeiten für Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen, die inklusive Anhänger über 3,5 t
zulässigem Gesamtgewicht (zGG) auf die Waage bringen und im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr
unterwegs sind, sind in der Verordnung (EG) 561/2006 geregelt. Diese Verordnung ist innerhalb der
Europäischen Gemeinschaft gültig.