Hallo,
gerade gefunden bei der Sendung "was!" vom rbb vom 13.12.12:
Zuzahlungen im Gesundheitswesen
Medikamente, Massagen, Arztpraxen, medizinische Hilfsmittel - ohne Zuzahlung geht im Gesundheitswesen gar nichts mehr. Doch warum zahlt man in der Apotheke mal fünf, mal zehn oder gar 15 Euro dazu, für ein anderes Medikament jedoch gar nichts? "was!" klärt auf.
Es ist nicht neu, dass gesetzlich Versicherte überall zuzahlen müssen. Doch ständige Änderungen machen es Patienten nicht gerade einfach, immer genau zu wissen, wie viel beim Arzt, Apotheker oder im Krankenhaus zugezahlt werden muss.
Die Praxisgebühr ist inzwischen sicher eine der geläufigsten Zuzahlungen: Zehn Euro pro Quartal. Und jedes Mal wieder, wenn man einen weiteren Arzt bzw. Facharzt aufsucht, es sei denn, man hat eine Überweisung.
Wer zahlt keine Praxisgebühr?
Wer unter 18 Jahren alt ist, zahlt grundsätzlich keine Praxisgebühr.
Wer zu einer Schwangerschafts- oder Vorsorgeuntersuchung geht, spart sich die zehn Euro. Das gilt auch für die jährliche Vorsorge beim Zahnarzt: Wird aber während der Untersuchung z.B. eine Karies festgestellt, die der Arzt gleich behandelt, wird die Praxisgebühr fällig.
Es gibt auch einige Hausarzttarife der Krankenkasse, die den Patienten die Praxisgebühr teilweise oder ganz erlassen. Allerdings muss man dann in der Regel immer zuerst zum Hausarzt, bevor man zum Facharzt geht.
Zuzahlungen in Apotheken und Sanitätshäusern
In der Apotheke gilt: Jeder Versicherte muss zehn Prozent vom Medikamentenpreis selbst tragen, höchstens aber zehn Euro. Beispiel: Kostet eine Arznei 30 Euro, zahlt der Patient 3 Euro; kostet sie 150, zahlt er zehn Euro.
Das gleiche Prinzip wie in der Apotheke gilt im Sanitätshaus. Allerdings bekommt man dafür nur die Standard-Produkte, mehr übernehmen die Kassen nicht. Wer bessere Qualität oder einfach nur etwas hübschere Hilfsmittel haben will, muss noch einmal über die gesetzliche Zuzahlung hinaus zuzahlen.
Wer zahlt wie viel?
Jeder gesetzlich Versicherte muss maximal zwei Prozent seines Bruttoeinkommens selbst tragen, chronisch Kranke maximal ein Prozent. Wer die Zuzahlungsgrenze von zwei Prozent erreicht hat, kann sich befreien lassen. Allerdings geschieht das nicht automatisch, jeder Versicherte muss sich selbst bei seiner Krankenkasse darum kümmern.
Festlegung des Bruttoeinkommens
Zum Brutto-Einkommen zählen nicht nur der Lohn des Versicherten, sondern auch etwaige Zins- bzw. Mieteinnahmen.
Welche Ausgaben fallen unter die Zuzahlungsgrenze?
Die Kassen erkennen nicht alle Gesundheitsausgaben an, sondern nur die gesetzlich festgelegten. Extrakosten, die man freiwillig im Sanitätshaus übernommen hat, zählen nicht dazu, genauso wenig wie die Eigenanteile beim Zahnersatz und die Ausgaben für freiverkäufliche Medikamente.
Beitrag von: Thomas Förster