Ich habe hier eine recht spezielle Frage:
Ich war bis 30.04.2011 HartzIV Empfänger. Bin seit dem 01.05.2011 bis einschließlich 30.04.2012 in der Maßnahme Job-Aktiv und bekomme keinen Cent mehr vom Amt.
Zum 1.05.2012 muss ich mich wieder beim Job-Center als HartzIV Empfänger anmelden, da ich als Maßnahmeteilnehmer keine Arbeitslosenversicherung bezahle.
Meine Frage nun: Wie viel Geld darf ich auf dem Sparbuch haben, ohne dass das Amt dieses als Vermögen wertet? Also soviel dass ich es behalten kann?
Kann mir Jemand eine verbindliche Antwort geben?