Hallo Neugier,
verboten ist es grundsätzlich nicht, etwas zu verkaufen. Aber, als Träger für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen haben wir den Vorteil mit Arbeitskräften zu arbeiten, deren Lohnkosten, je nach Maßnahmeart, bis zu 100 % gefördert wird. Dadurch haben wir nicht die anteiligen Lohnkosten wie ein Betrieb auf dem regulären Arbeitsmarkt, die bei der Preisbestimmung eines Produktes eine Rolle spielen. Daraus folgt, dass durch uns der Wettbewerb verzerrt wird.
Zur Zusätzlichkeit: zusätzlich ist etwas, was nicht unbedingt gemacht werden muss um z. B. den Betrieb zu erhalten. (Der ganze WTM ist zusätzlich, da er nur dazu da ist, Maßnahmeteilnehmer zu beschäftigen ... ) Zu dem Beispiel mit dem Essen, die Person muss etwas essen, wenn sie nicht selbst kochen kann muss sie einen Menübringdienst beauftragen, sonst verhungert sie (um es mal krass auszudrücken). Wenn es so einen Bringdienst noch nicht geben würde, wäre unsere Essenbringaktion sicherlich zusätzlich. Denke ich jedenfalls!
Viele Grüße
Astrid