Autor Thema: Bundesjustizministerium: Streaming stellt keine Urheberrechtsverletzung dar!  (Gelesen 2843 mal)

Helluo Librorum

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Das ist doch mal eine interessante aktuelle Meldung, die viele Menschen erleichtert aufatmen lässt:

Das Bundesjustizministerium ist der Meinung, dass das Anschauen von Filmen, Serien & Co. auf bekannten Streamingportalen nicht gegen das Urheberrecht verstößt!

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Regierung-Betrachten-von-Streams-verstoesst-nicht-gegen-Urheberrecht-2077782.html

Wer sich bis jetzt also durch die vorherrschende Meinung, dass bereits das Anschauen eines Streams eine Straftat ist stets kriminalisiert gefühlt hat, braucht sich vorerst vielleicht keine größeren Sorgen mehr darüber zu machen.

Es werde, und dies sei entscheidend, keine lokale Kopie auf dem Computer erstellt. Die Anwälte, die bisher gerne wegen Verletzungen gegen das Urheberrecht geklagt haben, sehen dies völlig anders und sehen schon das Zwischenspeichern des Streams im Arbeitsspeicher als illegal.

Zuletzt gab es ja bekanntermaßen die große Abmahnwelle wegen der Pornoseite "Redtube.de".

In Folge dessen haben Abgeordnete der Linkspartei eine kleine Anfrage beim Bundesjustizministerium gestellt, die nun diese Antwort zur Folge hatte.

Jedoch möchte die Bundesregierung scheinbar auch keine entsprechende Gesetzesänderung vornehmen, sondern verweist diesbezüglich auf den Europäischen Gerichtshof.

Man darf gespannt sein, wie das ausgeht!

:)




"Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill