Autor Thema: Lexikon der Justizirrtümer  (Gelesen 4132 mal)

morfois43

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Lexikon der Justizirrtümer
« am: 25. Mai. 2012, 11:24:11 »


Hallo,

hier etwas zur allgemeinen Empörung: „Das Lexikon der Justizirrtümer – Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler.“ Von Hans-Dieter Otto
Worum geht es? Die Justiz ist unfehlbar! Die Justiz ist unfehlbar? Nein, schön wär’s! Sie macht schon seit Jahrhunderten Fehler. In allen Ländern der Welt urteilen Gerichte zu schnell, zu schlampig, mit vielen Vorurteilen und – aus politischen, religiösen oder gesellschaftlichen Gründen – absichtlich falsch. Die Vermeidung von Justizirrtümern, ihre Aufdeckung und Korrektur der Entscheidung selbst oder wenigstens ihrer Folgen ist ein rechtliches Problem, dem viele Regeln gewidmet sind. Dazu gehören insbesondere das Beweisantragsrecht, die Rechtsmittel (Berufung und Revision), die sonstigen Rechtsbehelfe, das Recht der Wiederaufnahme und schließlich z. B. die Gesetzgebung zum Entschädigungsrecht.

Im deutschen Strafvollzug wird von der Richtigkeit des Urteils ausgegangen und somit werden auch die gegebenen Fakten nicht erneut überprüft. Dadurch kann es so aussehen, als erlitten Betroffene besondere Benachteiligungen, denn wer eine schwere Straftat nicht gesteht und damit auch nicht an den dazu führenden Problemen arbeitet, der wird in der Regel keine Vollzugslockerungen und auch keine vorzeitige Entlassung erreichen.

Stellt sich nachträglich heraus, dass ein Justizirrtum vorliegt, so erhalten die Betroffen proportional zur Haftdauer eine Entschädigung für die Haftzeit entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG). Von dieser Summe wird eine Pauschale für die tägliche Verpflegung abgezogen. Die Entschädigung beträgt zurzeit für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, 25 EUR pro Hafttag. In Österreich bekommt man im Falle des erwiesenen Justizirrtums hingegen hundert Euro pro Tag an Haftentschädigung.
In anderen Ländern, wie z.B. den USA können die zu Unrecht inhaftierten mit Millionenentschädigungen rechnen. Das ist auch nötig, denn viele sitzen dort unschuldig in der Todeszelle und lagen auch schon auf dem Tisch, mit den Kanülen für die Todesspritze im Arm. Manche saßen zwischen 20 und 25 Jahre in Haft.

Allein über die Folgen einer Haft, einer falschen Anschuldigung, womöglich wegen eines sexuellen Vergehens an Kindern, könnte man ganze Bücher schreiben. Ottos Fallbeispiele können dies natürlich nicht leisten. Dazu sind die Folgen für einen Lebenslauf einfach zu schwerwiegend. Meist wenden sich nicht nur Freunde und Bekannte ab, sondern die gesamte Familie. Das ändert sich auch nicht, wenn sich die Unschuldigkeit herausstellt. So wird das Justizopfer nach der Entlassung aus der Haft, ein weiteres Mal geschädigt: Es steht völlig allein da. Keine Arbeitsstelle, keine Wohnung, keine Freunde und keine Familie- nichts!

Aus dem Inhalt: H.-D. Otto beschreibt erschütternde Fallbeispiele aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Irland, Italien, Österreich, USA und verschiedenen anderen Ländern. Er fügt ein Glossar mit häufigen Fehlern, die zu Fehlurteilen führen können, an.

Das Buch: „Das Lexikon der Justizirrtümer – Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler.“ Von Hans-Dieter Otto, ist im Ullstein Verlag, München 2003 als Taschenbuchausgabe erschienen und hat 521 Seiten. Bei amazon kostet es gebraucht 1,98 Euro (+ 3,00 Euro Versand)