Verbotene Motive auf Facebook & Co.Ein lauschiger Abend in Paris, da muss man doch den beleuchteten Eiffelturm im Bild festhalten. Und damit Familie und Freunde auch sehen, wie schön der Ort ist, werden die traumhaften Fotos gleich auf die eigene Facebook-Seite gestellt. Aber genau das ist verboten.
Warum darf der Eiffelturm bei Nacht nicht ins Internet?Eigentlich scheint es ganz einfach: Für die eigene Facebook- oder Internetseite suche ich ein neues Motiv – warum nicht eines aus dem letzten Urlaub in Paris – das stimmungsvolle Eiffelturm-Bild bei Nacht? Das dürfte doch kein Problem sein, denn der Eiffelturm steht – für alle Menschen sichtbar mitten in Paris und es ist mein eigenes, selbst geschossenes Foto. Die Sache ist nur, dass der französische Künstler Pierre Bideau die Beleuchtung des Eiffelturms als Kunstwerk entworfen hat und das Werk damit urheberrechtlich geschützt ist. Tagsüber kann man den Turm knipsen und im Netz publizieren – nachts leider nicht. Wenn man das Bild im Internet publiziert, dann verletzt man das Urheberrecht von Pierre Bideau und dafür könnte seine Firma einen kostenpflichtig abmahnen. Und da kommen schnell ein paar hundert Euro zusammen und kann sogar noch teurer werden.
Andere geschützte MotiveUnd diese Regelung betrifft nicht nur den Eiffelturm. Auch das Atomium in Brüssel ist geschützt, das Guggenheim-Museum in Bilbao, das Empire State Building in New York, der Louvre in Paris – und das sind nur ein paar Beispiele. Die Liste ließe sich beliebig fortführen.
Ist das Panorama einer Stadt unproblematisch auch wenn ein Kunstbau im Weg steht?Eine Panoramaaufnahme scheint ja erst einmal unkritisch, allerdings gilt das Panorama-Schutzgesetz nur in Deutschland und in ein paar anderen Ländern. Aber in vielen Ländern mit besonders viel Baukunst, wie Frankreich oder auch Italien – genau da gibt es dieses Panorama-Schutzgesetz eben nicht. Da muss man aufpassen. Es ist wie immer: Dort wo es am schönsten ist, dort ist es auch am teuersten.
Vorsicht auch bei MarkenlogosNicht nur Kunstwerke sind geschützt, sondern auch Marken wie Coca Cola, Maggi, Adidas, Puma und viele mehr. Und da muss man beim Fotografieren richtig aufpassen. Denn Firmen verstehen überhaupt keinen Spaß, wenn man deren Logo abfotografiert und einfach mal für die eigene Seite im Internet verwendet. Da gibt es professionelle Dienstleister, die im Internet gezielt nach derartigen Verstößen Ausschau halten und dann eine kostenpflichtige Abmahnung vorbei schicken.
Wie kann man sich schützen? Bei Kunstwerken sollte man immer den Urheber als Quelle nennen – dann ist schon viel gewonnen. Und um beim Eiffelturm zu bleiben – da steht auf der Internetseite sogar ein entsprechender Hinweis, was man darf und was nicht. Also nachschauen lohnt sich. Bei Markenlogos kann man fast davon ausgehen, dass nahezu jedes Markenlogo geschützt ist.
Was darf ich auf keinen Fall machen? Man kann nur dringend davon abraten, einfach mal im Netz nach Bildern zu suchen, sich ein schönes Foto 'unter den Nagel zu reißen' und es dann auf der eigenen Facebook-Seite zu veröffentlichen. Das kann teuer werden, weil einige Fotografen diese Bilder extra ins Netz stellen, damit wir in diese Fotofalle tappen. Die kassieren dann richtig ab.
Informationen von Uli Geiger.
Quelle: http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/index.jsp?rubrik=55393&key=standard_document_46294925&seite=2