Autor Thema: Neues Gesetz gegen Abo-Fallen  (Gelesen 2603 mal)

Joe Cool

  • Gast
Neues Gesetz gegen Abo-Fallen
« am: 24. Sep. 2012, 10:11:00 »
Die Bundesregierung will Betrügern im Internet mit einem neuen Gesetz das Handwerk legen. Im Visier sind sogenannte Abo-Fallen, mit denen bereits Millionen Nutzer geprellt worden sein sollen.
Sie locken mit Schlagworten wie „gratis“, „free“ oder „kostenlos“ – doch diese Versprechen erweisen sich allzu oft als dreiste Lüge. Anbieter unseriöser Internetseiten haben in den vergangenen Jahren Millionen Verbraucher geprellt, indem sie sie mit vermeintlichen Kostenlos-Angeboten auf ihre Seite lockten und ihnen hinterher saftige Rechnungen schickten. Am Mittwoch trat ein neues Gesetz in Kraft, das Verbraucher vor solchen Kosten- und Abofallen besser schützen soll. FOCUS Online gibt einen Überblick über die Neuerungen.

•   Wie gehen die unseriösen Anbieter bisher vor?
Betreiber halbseidener Internetseiten bieten Dinge an, die es auf seriösen Webseiten umsonst gibt: etwa SMS, Kochrezepte oder Hausaufgabenhilfe. Um die Angebote zu nutzen, müssen Verbraucher ihre persönlichen Daten angeben – die Falle schnappt zu. Wenig später meldet sich der Anbieter und verlangt Geld für das angeblich getätigte Geschäft. Dabei können Verbraucher vorher überhaupt nur im Kleingedruckten erkennen, dass Kosten anfallen. Verbraucherschützer raten zwar stets, nicht zu zahlen. Aber eingeschüchtert von Mahnungen und Inkassoschreiben von Anwälten zahlen viele Verbraucher doch.

•   Wie sollen Kunden künftig vor Abofallen geschützt werden?
Das neue Gesetz soll diese Masche ins Leere laufen lassen. Unternehmen müssen ihre Internetkunden künftig über den Gesamtpreis der Bestellung eindeutig informieren, und zwar unmittelbar vor dem Absenden der Bestellung. Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag kommt fortan nur noch dann zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich per Klick auf einen Warnknopf bestätigt, dass er von den anfallenden Kosten weiß. Der Button muss eindeutig gekennzeichnet sein. Die Bundesregierung schlägt hier die Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ vor.

•   Werden Online-Händler wegen des neuen Gesetzes ihre Preise anheben?
Unternehmen, die Waren im Internet anbieten, müssen ihren Onlineshop entsprechend der Vorgaben des Gesetzes umgestalten. Nach Schätzung der Bundesregierung kostet die Umstellung ein Unternehmen im Schnitt 150 Euro. Alle knapp 280 000 Online-Händler in Deutschland zusammengefasst entstehen der Wirtschaft damit einmalige Kosten von etwa 41,5 Millionen Euro. In Einzelfällen könne der Mehraufwand dazu führen, dass ein Anbieter seine Preise anhebt, vermutet die Regierung. Auswirkungen auf das gesamte Preisniveau seien aber nicht zu erwarten.
 
mv/AFP
Quelle: http://www.focus.de/finanzen/recht/neues-gesetz-gegen-abo-fallen-von-heute-an-mehr-schutz-vor-abzocke-im-internet_aid_788647.html