Hallo,
auch wer immer hübsch ordentlich seine Stadtwerke-Rechnungen bezahlt, kann eine böse Überraschung erleben: Die Verbraucher-Zentralen weisen darauf hin, das die Verjährungsfristen (in der Regel drei Jahre) hier nicht mit der Lieferung (Strom, Gas, Wasser) beginnen, sondern mit dem Erhalt der Rechnung (Rechnungsstellung)!
D.h. der Energieversorger kann auch Jahre später noch Nachforderungen erheben, die dann schnell in den Tausender-Bereich gehen können! Rechtlich sind solche Nachforderungen leider möglich. Wer mit einer solchen 'Monster-Rechnung' konfrontiert wird, sollte diese bei der Verbraucher-Zentrale oder einer Sozialen Beratungsstelle überprüfen lassen.